Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen steuerlichen Anreiz für echte Forschung und Entwicklung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte praxisnah ein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung.

01

Was die Forschungszulage eigentlich fördert

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE). Sie steht grundsätzlich Unternehmen jeder Größe, Rechtsform und Branche offen, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind und ein begünstigtes FuE-Vorhaben durchführen. Entscheidend ist nicht, ob ein Produkt bereits Umsätze erzielt, sondern ob bei seiner Entwicklung neue technische Erkenntnisse gewonnen oder technische Unsicherheiten gelöst werden.

Die BSFZ ordnet Vorhaben den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu. In der Praxis ist die experimentelle Entwicklung besonders relevant: etwa wenn ein Unternehmen einen Prototyp entwickelt, eine neue technische Methode erprobt oder Leistungsgrenzen eines Systems überwinden will. Reine Routineentwicklung, Marktforschung oder die Einführung etablierter Software reichen dagegen nicht aus.

02

Die wichtigsten Werte ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr. Daraus ergeben sich bis zu 3 Millionen Euro Forschungszulage beim regulären Fördersatz von 25 Prozent. Qualifizierende kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen; ihre maximale Zulage beträgt damit bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr.

Zusätzlich werden für Vorhaben mit Start ab 2026 Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Das ersetzt keine Einzelprüfung, kann aber die Bemessungsgrundlage spürbar erweitern. Für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern gilt ab 2026 ein Satz von 100 Euro je Stunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

03

So läuft die Förderung ab

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst beantragt das Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine FuE-Bescheinigung. Dort wird ausschließlich die inhaltliche Förderfähigkeit des beschriebenen Vorhabens geprüft. Danach folgt der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt, das die Aufwendungen und die Höhe der Zulage festsetzt.

Eine positive Bescheinigung ist eine zentrale Voraussetzung, aber noch keine Auszahlung. Gute Vorbereitung verbindet deshalb Technik, Projektverlauf und Kosten frühzeitig. Wer diese drei Perspektiven sauber zusammenführt, reduziert Rückfragen und schafft eine belastbare Basis für den Folgeantrag.

UNVERBINDLICH PRÜFEN

Sie möchten Ihr Vorhaben konkret einordnen?

Wir prüfen die technischen Anknüpfungspunkte und zeigen Ihnen, wie Sie die nächsten Schritte strukturiert angehen können.Kostenlosen Fördercheck starten

Stand: August 2026 · Fachliche Grundlagen: Informationen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.

NÄCHSTER BEITRAGFörderfähige Kosten bei der Forschungszulage: Was Sie ansetzen können