Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen steuerlichen Anreiz für echte Forschung und Entwicklung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte praxisnah ein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung.

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Personalkosten sind meist der größte Hebel

Förderfähig sind grundsätzlich Lohnaufwendungen für Mitarbeitende, die unmittelbar an einem begünstigten FuE-Vorhaben arbeiten. Dazu gehören Bruttolöhne und gesetzliche Sozialaufwendungen – allerdings nur in dem Umfang, in dem die Tätigkeit tatsächlich FuE zuzuordnen ist. Eine Entwicklungskraft, die zur Hälfte im Projekt und zur Hälfte im Support arbeitet, benötigt deshalb eine nachvollziehbare Zuordnung ihrer Zeiten.

Nicht jede technisch geprägte Arbeit ist automatisch FuE. Verwaltung, Vertrieb, Routine-Qualitätssicherung oder die Produktion eines feststehenden Produkts gehören regelmäßig nicht dazu. Für eine belastbare Ermittlung sollten Unternehmen Rollen, Aufgaben, Zeitanteile und die Verbindung zu konkreten Arbeitspaketen dokumentieren.

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Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter richtig einordnen

Beauftragt ein Unternehmen FuE-Leistungen innerhalb der EU oder des EWR, können für neue Vorhaben 70 Prozent der qualifizierten Auftragskosten in die Bemessungsgrundlage einfließen. Entscheidend ist, dass es sich wirklich um Auftragsforschung handelt und das eigene Unternehmen das Vorhaben inhaltlich steuert. Eine reine Beschaffung von Standardleistungen genügt nicht.

Auch Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter können unter Voraussetzungen relevant sein. Software, Grund und Boden sowie gemietete Wirtschaftsgüter sind jedoch nicht ohne Weiteres ansetzbar. Die konkrete Kostenprüfung liegt beim Finanzamt; deshalb sollten Verträge, Leistungsbeschreibungen und die Projektverwendung frühzeitig zusammengeführt werden.

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Die 20-Prozent-Pauschale ab 2026

Für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Unternehmen müssen diese Pauschale nicht durch eine Einzelzuordnung von Lager, Wartung oder Transport nachweisen. Sie baut aber auf den bereits ermittelten förderfähigen Personalkosten, Auftragskosten und gegebenenfalls Wirtschaftsgütern auf.

Die Pauschale bedeutet nicht, dass alle Kostenarten plötzlich einzeln förderfähig werden. Sie vereinfacht vielmehr die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten. Eine saubere Trennung zwischen direktem FuE-Aufwand, unterstützenden Leistungen und nicht förderfähigen Tätigkeiten bleibt sinnvoll.

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Stand: August 2026 · Fachliche Grundlagen: Informationen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.

NÄCHSTER BEITRAGForschungszulage für Softwareentwicklung und KI: Wann ist ein Projekt förderfähig?