Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen steuerlichen Anreiz für echte Forschung und Entwicklung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte praxisnah ein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung.

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70 Prozent der qualifizierten Auftragskosten

Für FuE-Aufträge an Auftragnehmer innerhalb der EU oder des EWR können bei neuen Vorhaben 70 Prozent der damit verbundenen Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Die Regelung betrifft nicht jeden externen Dienstleistungsvertrag. Sie setzt voraus, dass tatsächlich begünstigte Forschungs- und Entwicklungsleistungen beauftragt werden.

Für die Kalkulation lohnt es sich, Auftragssummen nicht mit der gesamten Förderbasis gleichzusetzen. Aus 100.000 Euro qualifizierten Auftragskosten werden beispielsweise 70.000 Euro für die Bemessungsgrundlage. Darauf wird anschließend der jeweilige Fördersatz angewendet.

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Wer steuert das Vorhaben?

Auftragsforschung unterscheidet sich von einer Kooperation vor allem durch die konkrete Vertragsgestaltung und die Rolle der Beteiligten. Das antragstellende Unternehmen sollte sein Entwicklungsziel, seine technischen Anforderungen und die Steuerung des Vorhabens klar dokumentieren. Eine Rechnung mit dem Hinweis „Entwicklung“ allein ist dafür meist zu wenig.

Leistungsbeschreibung, Arbeitspakete, Meilensteine, technische Reviews und Ergebnisrechte sind hilfreiche Anhaltspunkte. Sie zeigen, dass der externe Partner nicht nur ein Standardprodukt liefert, sondern eine konkrete FuE-Leistung im Rahmen eines vom Unternehmen verantworteten Vorhabens erbringt.

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EU/EWR, Belege und Abgrenzung

Der Sitz beziehungsweise die Leistungserbringung des Auftragnehmers sowie die Einordnung als EU/EWR-Auftrag können relevant sein. Unternehmen sollten Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise und technische Ergebnisse geordnet ablegen. Bei gemischten Verträgen ist eine Trennung von FuE-Leistung, Implementierung, Wartung oder Routinebetrieb besonders wertvoll.

Auch staatliche Beihilfen und andere Förderprogramme können die ansetzbaren Aufwendungen beeinflussen. Wer externe Forschung bereits bei Vertragsabschluss mit einer klaren Projektstruktur verknüpft, schafft eine bessere Ausgangslage für spätere Kostenprüfung und Förderantrag.

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Stand: August 2026 · Fachliche Grundlagen: Informationen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.

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