Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen steuerlichen Anreiz für echte Forschung und Entwicklung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte praxisnah ein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung.

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Schritt 1: Vorhaben und Kostenbasis abgrenzen

Startpunkt ist eine realistische Projektanalyse. Welche technische Fragestellung war offen? Welche Entwicklungsschritte waren notwendig? Welche Mitarbeitenden, externen Partner und Wirtschaftsgüter waren beteiligt? Diese Fragen sollten nicht erst am Ende des Projekts beantwortet werden, denn sie verbinden die spätere FuE-Beschreibung mit der Kostenbasis.

Ein guter Projektsteckbrief benennt Ausgangslage, Ziel, technische Risiken, Arbeitspakete, Ergebnisse und Zeitraum. Parallel werden Stunden, Lohnaufwendungen und externe Rechnungen so strukturiert, dass sie konkreten Vorhaben zugeordnet werden können.

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Schritt 2 und 3: Bescheinigung bei der BSFZ

Im ersten formalen Schritt wird die Bescheinigung bei der BSFZ beantragt. Das Verfahren ist digital und setzt für die Authentifizierung ein ELSTER-Zertifikat voraus. Die BSFZ prüft, ob die beschriebenen Tätigkeiten Forschung und Entwicklung im Sinn des Forschungszulagengesetzes darstellen – nicht jedoch die konkrete Höhe der Bemessungsgrundlage.

Eine strukturierte Beschreibung vermeidet zwei typische Probleme: zu allgemeine Innovationsbehauptungen und zu wenige Informationen zu den technischen Unsicherheiten. Arbeitsplan, Risiken, Methoden und Validierung sollten zeigen, dass es sich um planmäßige FuE handelt.

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Schritt 4 und 5: Finanzamtsantrag und Bescheid

Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage über Mein ELSTER beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dort werden die bescheinigten Vorhaben mit den förderfähigen Aufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres verknüpft. Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Zulage fest.

Die Forschungszulage wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ergibt sich danach ein Überschuss, kann er ausgezahlt werden. Wer die Kostenunterlagen, Arbeitszeitdokumentation und Belege bereits während des Projekts sauber pflegt, hat in dieser Phase einen klaren Vorteil.

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Stand: August 2026 · Fachliche Grundlagen: Informationen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.

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